Evangelische Schulen der EKvW
Für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Für Eltern und Schüler

Die Schule ist ein Lebens-und Arbeitsbereich, in dem viele verschiedene Menschen miteinander in Kontakt kommen und gemeinsam agieren. Schule kann ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn alle Beteiligten – Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern – miteinander kooperieren und sich mit ihrer je eigenen Kompetenz einbringen.

An einer evangelischen Schule geschieht das mit der Besonderheit, dass von allen an der Schule Tätigen eine Orientierung am christlichen Menschenbild und evangelischen Glauben erwartet wird, - bei gleichzeitiger Offenheit für Schülerinnen und Schüler, die nicht dem evangelischen Bekenntnis oder auch keiner Religionsgemeinschaft angehören. Alle Eltern können – unabhängig von ihrer eigenen religiösen Orientierung – die Evangelische Schule für ihre Kinder wählen, wenn sie ihrerseits die Offenheit für eine Bildung und Erziehung nach den Grundsätzen des evangelischen Glaubens mitbringen.

Alle am Schulleben Beteiligten haben vergleichbare Mitwirkungsrechte wie an öffentlichen Schulen; darüber hinaus wird erwartet, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten wahrgenommen werden.

An jeder Schule wird mit den Eltern der Schülerinnen und Schülern bzw. mit den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst ein Schulvertrag geschlossen. In diesem Vertrag erkennen alle Vertragspartner die Geltung der Grundordnung an und erklären ihr Einverständnis mit deren Inhalten.

Die Schule und ihr Träger verpflichten sich, einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten und die Voraussetzungen zu schaffen, die für das Erreichen des Schulzieles erforderlich sind.

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Religionsunterricht teilzunehmen. Eine Abmeldung ist zwar möglich (siehe Artikel 4 des Grundgesetzes), die Schule kann aber mit einer Kündigung des Schulvertrages reagieren. Dies gilt ebenso bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Grundordnung, aus denen deutlich wird, dass die Schülerinnen und Schüler und/oder deren Eltern nicht zur Zusammenarbeit bereit sind oder die bekenntnisgebundene Erziehung ablehnen und so den Erfolg der Schulausbildung gefährden.

Kündigungsmöglichkeiten der Schule sind auf wenige schwerwiegende Verstöße beschränkt, während Schülerinnen und Schüler und/oder deren Eltern den Schulvertrag jederzeit ohne Begründung kündigen können.

Der Besuch einer Schule in Trägerschaft der EKvW ist grundsätzlich kostenfrei, bis auf die an allen öffentlichen Schulen anfallenden Kostenbeiträge für Lehr- und Lernmittel, Klassenfahrten, etc..

Schülerfahrkosten werden unter den gleichen Bedingungen wie an öffentlichen Schulen vom Träger übernommen.

Schulgeld wird an den evangelischen Schulen in Trägerschaft der EKvW nicht erhoben.