Evangelische Schulen der EKvW
Für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Unfallkasse NRW

Alle Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen sind über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht während des Besuchs im Unterricht und bei Ausflügen und Klassenfahrten, Schulpraktika oder während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht durchgeführten Betreuungsmaßnahmen. Diese müssen aber von der Schule oder zumindest im Zusammenwirken mit ihr veranstaltet werden und auf dem unmittelbaren Weg von und zur Schule liegen.

Damit sind die Schülerinnen und Schüler bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Solche Veranstaltungen sind in der Regel in den Lehrplan aufgenommen. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Projektunterricht, Arbeitsgemeinschaften oder erweiterten Bildungsangeboten noch weitere einzelne Veranstaltungen, die von der jeweiligen Schulleitung ausdrücklich zur schulischen Veranstaltung erklärt werden.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz der Unfallkasse für Schülerinnen und Schüler finden Sie unter www.unfallkasse-nrw.de.


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