Evangelische Schulen der EKvW
Evangelische Schule: ein anspruchsvoller Arbeitsplatz

Evangelische Schulen - ein Arbeitsplatz für Sie?

Sie kennen sich in Ihren Fächern gut aus. Sie arbeiten gern mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Sie haben Lust am Lehren und Lernen, Sie sprühen vor Ideen und haben Freude daran, diese im Team und  in der Klasse umzusetzen.

Sie sind dem evangelischen Glauben gegenüber aufgeschlossen. Werte wie Offenheit, Toleranz und Vertrauen gehören zu Ihrem Selbstverständnis.
Evangelische Schulen bieten interessante Arbeitsplätze. Wir fördern und fordern ein hohes Maß an Engagement und Eigeninitiative. Wir wissen, dass nur so unsere Schulen modellhaft gute Schulen sein können. Weil wir an viele staatliche Vorgaben nicht unmittelbar gebunden sind, bezeichnen wir unsere Schulen auch gern als »freie Schulen«.

Wir wissen, dass nicht immer alles gelingt. Deshalb versuchen wir,  aus unseren Fehlern zu lernen. Fort- und Weiterbildung bieten wir ebenso an wie Supervision.

Die aktuell sieben landeskirchlichen Schulen in Westfalen - eine Gesamtschule, vier Gymnasien und zwei neue Sekundarschulen  - sind staatlich genehmigte »Ersatzschulen«. Diese Schulen vermitteln die gleichen Abschlüsse wie die entsprechenden öffentlichen Schulen. Sie nehmen einen öffentlichen Bildungsauftrag wahr und sind grundsätzlich offen für alle Kinder. Daher refinanziert das Land NRW bis zu 94 Prozent der laufenden Kosten.

Unsere Schulen beteiligen sich wie die öffentlichen Schulen an der Lehramtsausbildung und stellen Plätze für Eignungspraktika, Praxissemester und Lehramtsanwärter zur Verfügung; Lehrkräfte arbeiten als Fachleitungen, Schulleitungen in den staatlichen Prüfungsämtern für die Ausbildung von Lehrkräften mit.

Wie können Sie sich bei uns bewerben?

Die freien Stellen für Lehrkräfte an unseren Schulen schreiben wir in der Regel öffentlich aus. Dazu nutzen wir die bekannten/einschlägigen Online-Portale des Landes NRW (LEO, STELLA, VERENA, etc.), in denen Sie alle wichtigen Informationen finden. Ihre Bewerbung richten Sie dann allerdings nicht an das Land/die Bezirksregierung sondern direkt an uns als Schulträger bzw. direkt an die Schulleitung, denn wir sind in der Auswahl der Lehrkräfte nicht an die formalisierten Verfahren des Landes gebunden und müssen das Land dabei auch nicht beteiligen.

Außerdem werden die freien Stellen natürlich in der Stellenbörse der EKvW und auf der jeweiligen Schulhomepage ausgeschrieben. Wir freuen uns aber selbstverständlich auch über Ihre Initiativbewerbung.

Welches Beschäftigungsverhältnis erwartet Sie bei uns?

Wenn Sie Mitglied der evangelischen Kirche sind, können wir Ihnen in der Regel eine Beschäftigung als Kirchenbeamtin oder Kirchenbeamter anbieten.

Sind  Sie Mitglied der katholischen Kirche oder einer anderen christlichen Gemeinschaft, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört, dann können wir Ihnen in der Regel einen so genannten Planstelleninhabervertrag anbieten.

Ihre Rechte und Pflichten im Kirchenbeamtenverhältnis entsprechen weitestgehend denen im Beamtenverhältnis beim Land NRW. Dies gilt in ähnlicher Weise für das Planstelleninhaberverhältnis, das ein Angestelltenverhältnis auf Lebenszeit ist und Ihnen hinsichtlich Besoldung und Versorgung die gleichen Ansprüche gibt wie beim Beamtenverhältnis. Ihre Besoldung richtet sich in beiden Fällen nach den Regelungen des Landes NRW.

Natürlich stellen wir an unseren Schulen auch Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis ein, wenn jemand die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamten- oder Planstelleninhaberverhältnis nicht erfüllt oder wenn z. B. in Vertretungsfällen Bedarf für bestimmte Zeiträume besteht.

Wenn Sie all das als Chance für sich sehen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an einer unserer Schulen.

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